Winterdienst-Info 2022/2023
Laut Bundesfernstraßengesetz und Bayerischem Straßen- und Wegenetz müssen nur besonders gefährliche Straßenstellen zu den Hauptverkehrszeiten und im Rahmen der Leistungsfähigkeit geräumt und gestreut werden. Einen Rechtsanspruch auf eine durchgängige Befahrbarkeit der Straßen gibt es nicht. Deshalb muss jeder Verkehrsteilnehmer bei winterlicher Witterung mit Straßenglätte, Schneeresten, Verwehungen oder bei länger andauernden Schneefällen auch mit einer geschlossenen Schneedecke rechnen. Wir appellieren daher an die Autofahrer, sich mit wintergerechten Reifen und angepasstem Fahrverhalten auf die winterlichen Verhältnisse einzustellen und so einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.