Bebauungsplanänderung für JVA-Neubau eingeleitet
Das Bauvolumen für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Passau hat sich durch die geplante Errichtung als Kombianstalt mit Abschiebehafteinrichtung gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan deutlich erhöht. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Grundstücke für die künftige Unterbringung der Stellplätze erworben und dort das notwendige Baurecht geschaffen. Das Baugrundstück ist damit auf rund 70.000 m2 gewachsen.
Bei der weiteren Ausarbeitung der Planung zeigte sich, dass insbesondere aufgrund der bewegten Topographie des Hanggeländes, der Beschaffenheit des Baugrunds und der nunmehr kompakter geplanten baulichen Anlagen die Ausführungsplanung nicht in allen Punkten die Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllen konnte. Zum Beispiel entstehen bei der Errichtung der Bauwerke in dem geneigten Gelände teilweise Böschungen, die höher sind als im Bebauungsplan festgesetzt. Auch die geplante Anstaltsmauer überschreitet in einzelnen Abschnitten die festgesetzten Mauerhöhen und Baugrenzen. Dabei ist nach wie vor gewährleistet, dass sämtliche Abstandsflächen, die das Baurecht fordert, auf dem JVA-Grundstück eingehalten werden und nicht auf fremden Grund zu liegen kommen. Als weiteres Beispiel ist im Bebauungsplan ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, das sich in der Hanglage nicht in der nötigen Größe umsetzen lässt und notwendig macht, in Abstimmung mit den Fachbehörden das Niederschlagswasser vor Einleitung in den Mitterbruchbach in einer unterirdischen Rigole aufzufangen, die zugleich für die Löschwasserversorgung genutzt werden kann.
Diese geplanten baulichen Anpassungen bedürfen einer Änderung des Bebauungsplans und entsprechender Überarbeitung der Planung. Das Staatliche Bauamt Passau hat daher bei der Stadt Passau Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Die Bearbeitung der erforderlichen Verfahrensschritte zur Bebauungsplanänderung werden sich bis in den Sommer 2021 erstrecken.