PRESSEMITTEILUNG 47/2018

Passau, den 07.06.18

Durchführung von Baumaßnahmen auf der St 2326

Ab kommenden Montag wird ein rund 5,5 km langes Teilstück der St 2326 zwischen Viechtach und Arnbruck saniert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende August 2018.

Ab kommenden Montag, den 11.06.2018, beginnen die Straßenbauarbeiten auf der St 2326. Der Sanierungsabschnitt beginnt ca. 600 m westlich der Einmündung in die Ortsumgehung Tahlersdorf und erstreckt sich dann rd. 5,5 km in Richtung Viechtach bis zu Einmündung der Gemeindeverbindungstraße nach Eben.

Begonnen wird mit der Stabilisierung der Bankette in Kurvenbereichen.

Wegen des relativ schmalen Fahrbahnquerschnittes werden in Kurven die Innenränder häufig von Fahrzeugen mitbenutzt.

Um dies künftig verkehrssicher zu gewährleisten und die laufenden Unterhaltungsarbeiten durch die Straßenmeisterei zu reduzieren, werden in den Banketten der Innenkurven Rasengittersteine verlegt.

Für diese Arbeiten wird die St 2326 partiell nur halbseitig befahrbar sein, weshalb die Geschwindigkeit im gesamten Abschnitt auf 50 km/h reduziert werden muss. An den jeweiligen Arbeitsbereichen wird der Verkehr mit einer Baustellenampel geregelt. Geplant sind für diese Arbeiten ca. fünf Wochen.

In der Bauphase 2 wird die schadhafte Asphaltdeckschicht abgefräst und anschließend mit einer 8 cm dicken Asphalttragschicht und einer 4 cm dicken Asphaltdeckschicht verstärkt. Evtl. vorhandene tiefergehende Schadstellen werden zuvor ausgebessert. Um diese Arbeiten technisch einwandfrei und verkehrssicher durchführen zu können, ist während der Fräs- und Asphaltierungsarbeiten eine Vollsperrung unumgänglich. Der Verkehr muss daher ab Ende Juli für ca. 3 bis 4 Wochen von Viechtach über die St 2139 nach Bad Kötzting und weiter über die St 2132 nach Arnbruck umgeleitet werden. In der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung analog. Zeitgleich wird entlang der St 2326 eine Wasserleitung durch die Stadt Viechtach verlegt.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

 

gez.

 

Pressestelle

Staatliches Bauamt Passau