PRESSEMITTEILUNG 7/2018
Passau, den 09.03.18St 2147 Ausbau bei Höfling - Beginn der Bauarbeiten
Rund zwei Jahre nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses wurde letzten Herbst mit den ersten Arbeiten für den Ausbau der St 2147 bei Höfling begonnen. Ab kommender Woche werden nun die Bauarbeiten fortgesetzt und sollen im August abgeschlossen werden.
Nachdem die Finanzierung des Projekts gesichert war und nach erfolgreichem Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen, hat das Staatliche Bauamt Passau die Maßnahme letztes Jahr öffentlich ausgeschrieben. Als wirtschaftlichster Bieter hat die Firma Streicher aus Deggendorf den Zuschlag erhalten.
Noch im Herbst letzten Jahres wurde mit den Arbeiten am Ableitungskanal in der Gemeindeverbindungsstraße Oberascha begonnen. In diesem Kanal wird später das Oberflächenwasser, das im neuen Regenrückhaltebecken gesammelt wird, gedrosselt zum Sockabach geleitet.
Nach der Winterpause werden nun die Bauarbeiten wieder fortgesetzt. Zunächst wird mit den Erdarbeiten begonnen und anschließend der Ableitungskanal fertiggestellt. Anschließend wird der bestehende Straßenkörper zurückgebaut.
Für diese Arbeiten ist es erforderlich den Streckenabschnitt ab 13.03.2018 für den Verkehr zu sperren. Die Umleitung erfolgt ab Ascha über die B 20 bis zur Abfahrt Rattiszell und dann weiter über die Kreisstraße SR 13 über Haunkenzell zurück zur St 2147 und umgekehrt.
Mit dem 700 m langen Ausbau kann die derzeitige unübersichtliche und unstetige Linienführung deutlich verbessert werden. Die Fahrbahn wird mit 6,50 m fast einen Meter breiter als bisher. Für Fußgänger und Radfahrer wird für eine verkehrssichere Führung ein Geh- und Radweg auf der Ostseite der St 2147 angelegt und im Bereich der Einmündung der GVS Oberascha sowie bei Willerszell/Krähhof werden Busbuchten erstellt.
In Zusammenhang mit dem Ausbau ist auch eine Fahrbahninstandsetzung bis Eggerszell vorgesehen. Die gesamten Arbeiten der rd. 2 Mio teuren Maßnahme werden voraussichtlich bis August 2018 dauern.
Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecken. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.