PRESSEMITTEILUNG 168/2019
Passau, den 30.10.19Ohne Haselmausquerung keine Ortsumgehung
Die Haselmausquerung bei Vilshofen steht im diesjährigen Schwarzbuch der Steuerzahler. Doch es fehlt eine schlüssige Begründung des Steuerzahlerbunds, warum das Bauwerk Steuergeldverschwendung sein soll. Dafür geben wir eine Begründung, warum die Haselmausquerung notwendig ist.
Da die neue Ortsumgehung Vilshofen den Lebensraum der Haselmaus durchschneidet, wurde die Baugenehmigung nur unter der Auflage erteilt, dass gemäß den geltenden Gesetzen zum Natur- und Artenschutz eine Querungshilfe für die Haselmaus installiert wird. Diese Maßnahme wurde zusammen mit externen Experten erarbeitet und soll es der streng geschützten Haselmaus ermöglichen, ihren angestammten Lebensraum weiterhin zu nutzen. Im Zuge eines seit März laufenden Monitorings konnte ein Vorkommen der Nager im Biotop neben der neu gebauten Umgehungsstraße bereits nachgewiesen werden. Somit konnte die nachträgliche Kritik des Bund Naturschutz, dass sich die Haselmaus aufgrund der Bautätigkeit aus diesem Biotop zurückziehen wird und somit die Haselmausquerung überflüssig ist, durch aktuelle Untersuchungen entkräftet werden. Frische Fraß- und Kotspuren im Biotop an der Ortsumgehung belegen eindeutig die Aktivitäten der kleinen Nagetiere, die sich jetzt bereits wieder im Winterschlaf befinden.
In seiner Beurteilung lässt der Bund der Steuerzahler geltende Naturschutzgesetze und die Gerichtsentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes als dem Obersten Bayerischen Verwaltungsgericht völlig außer Acht. Es reicht aber nicht aus, als Bund der Steuerzahler rein nach monetären Gesichtspunkten zu entscheiden, vielmehr bedarf es der fachlichen Kompetenz, ökologische Sachverhalte erkennen und beurteilen zu können. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte sich mehrere Jahre mit dem Artenschutz in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben beschäftigt und sich tief in die Materie eingearbeitet. Mit dem Vergleich zu den Haselmausquerungen hatte der Bund Naturschutz weitere angedrohte Klagen zurückgenommen. Diese hätten noch wesentlich mehr Kosten verursacht als die jetzige Querungshilfe von rund 93.000 Euro. Dem Steuerzahler konnten so wesentlich höhere Kosten erspart werden. Auch von daher hat das Bauamt dem Urteil zugestimmt.
Die Auffassung des Steuerzahlerbundes irritiert umso mehr in einer Zeit, in der Themen wie Umweltschutz und Artensterben immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Zudem scheint sich der Steuerzahlerbund in seiner Beurteilung selbst nicht ganz sicher zu sein, ob es sich um Steuergeldverschwendung handelt. Dann wäre es sinnvoll gewesen, mit einer Einschätzung noch etwas abzuwarten und der Natur die benötigte Zeit zu geben.
gez.
Sabine Süß
Pressestelle
Staatliches Bauamt Passau