PRESSEMITTEILUNG 32/2019

Passau, den 02.04.19

Brückenprüfung auf der B 20: Im Einsatz für die Sicherheit

Risse, Hohlstellen oder eindringende Feuchtigkeit können auf Brücken besonders gefährlich werden. Darum werden diese Bauwerke regelmäßig untersucht: Alle drei Jahre ist in Deutschland eine sogenannte „einfache Prüfung“ für Brückenbauwerke vorgeschrieben. Alle sechs Jahre steht die Hauptuntersuchung an – an vier Brückenbauwerken auf der Bundesstraße 20 zwischen Niederharthausen und Niederwalting (Lkr. Straubing-Bogen) wurde diese am Dienstag, 2. April, durchgeführt. Dafür wurde die B 20 teilweise gesperrt, der Verkehr in Fahrtrichtung Landau wurde über die „alte B 20“ durch Oberschneiding umgeleitet.

Mit Kran und Hammer geht der Brückenprüfer ans Werk: Von der mobilen Arbeitsbühne aus werden Brüstungen, Entwässerungsleitungen, der Zustand der Widerlager und des Betons, Schächte und Seile genau unter die Lupe genommen. Die Unterseite der Brücke wird auf Risse und Abplatzungen untersucht. Der Brückenprüfer klopft mit dem Hammer auf den Beton: So stellt er fest, ob sich Hohlstellen gebildet haben.

Von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr dauerte am Dienstag die Brückenprüfung an vier Bauwerken über die B 20. Die Straßenwärter der Straßenmeisterei Deggendorf/Straubing sorgten für die Sicherheit des Brückenprüfers: Sie hatten eine Umleitung für den in Richtung Landau fahrenden Verkehr eingerichtet – über die „alte B 20“ durch Oberschneiding. Der Verkehr in Richtung Cham wurde einspurig an der Wanderbaustelle vorbeigeführt, Vorwarnfahrzeug, Warnbaken und ein Geschwindigkeitstrichter machten die Verkehrsteilnehmer auf die Wanderbaustelle aufmerksam.

Bei den Hauptprüfungen, wie sie am Dienstag durchgeführt wurden, sind alle Bauwerksteile genau zu prüfen. Alle festgestellten Schäden werden bei der Hauptprüfung genau dokumentiert, kleinere Reparaturen werden gleich vor Ort ausgeführt. In diesem Jahr stehen im Verwaltungsbereich der Servicestelle Deggendorf des Staatlichen Bauamts Passau knapp 200 Bauwerke zur Bauwerksuntersuchung an. Neben der alle sechs Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung ist alle drei Jahre die „einfache Prüfung“ erforderlich, außerdem überwachen die Straßenwärter der jeweiligen Straßenmeistereien laufend den Zustand der Brückenbauwerke.


Zum Bild:

Brückenprüfung: Von der mobilen Arbeitsbühne aus kontrolliert der Brückenprüfer den Zustand der Betonbrücke über die B 20. – Foto: Staatliches Bauamt Passau