PRESSEMITTEILUNG 14/2020
Passau, den 25.02.20Illegale Müllablagerung kostet den Steuerzahler Geld
Immer wieder laden Unbekannte ihren Müll an Raststellen neben der Bundesstraße B 12 ab oder werfen Abfall einfach aus dem Autofenster. Ein besonders dreister Fall war kürzlich an der B 12 nahe der Raststelle Seibersdorf zu sehen: Dort wurden Tüten voller Altkleider einfach am Straßenrand entsorgt.
Für das Staatliche Bauamt Passau ist das ein großes Ärgernis: Die Mitarbeiter der Straßenmeistereien müssen den Müll einsammeln und entsorgen. Das bindet Arbeitszeit, die eigentlich für wichtigere Aufgaben benötigt würde. Zudem ist es eine unangenehme Aufgabe, Müll und Dreck anderer Menschen wegzuräumen, vor allem, wenn dieser nass und feucht geworden ist. Neben weggeworfenem Material werden auch immer wieder andere Hinterlassenschaften am Straßenrand festgestellt.
Dabei bedenken die Personen, die ihren Müll einfach in der Natur entsorgen, die Folgen nicht. Abgelagerter Müll kann das Grundwasser verschmutzen, an Dosen- oder Flaschenresten können sich Tiere verletzen. Aber auch vermeintlich unscheinbare Abfälle können erhebliche Folgen haben, wie zum Beispiel Zigarettenkippen: Deren Filter bestehen aus dem giftigen Kunststoff Celluloseacetat. Es kann bis zu 15 Jahre dauern, bis diese sich zersetzen.
Nicht zuletzt ergibt es einfach ein hässliches Erscheinungsbild, wenn sich Mülltüten und, wie in diesem Fall, herausgefallene Kleidungsstücke am Straßenrand stapeln.
Das Sammeln und Entsorgen des Mülls kostet Geld. Wird der Verursacher nicht gefunden, trägt die Kosten dafür letztlich der Steuerzahler.
Die Suche nach den Verursachern solcher Müllablagerungen ist mühselig. Beim Einsammeln wird nach Adressen oder anderen Hinweisen auf den Täter gesucht. Lässt sich der Müll zurückverfolgen, folgt eine Anzeige bei der Polizei – und die hat durchaus Konsequenzen: Auf Grundlage des „Bußgeldkatalogs Umweltschutz“ wird ein Bußgeld festgesetzt, dessen Höhe sich nach Art und Menge des abgelagerten Abfalls richtet zuzüglich der Verwaltungsgebühren plus der angefallenen Entsorgungskosten. Zuständig ist dafür das Landratsamt. Handelt es sich um gefährlichen Abfall (Sondermüll), wird die Ablagerung sogar strafrechtlich relevant und zieht Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich.
Anlage (Foto: privat):
Müll ist entlang der Straßen leider häufig zu finden. Ein besonders dreister Fall ist diese illegale Entsorgung von Altkleidern und anderem Abfall an der B 12 nahe der Raststelle Seibersdorf.
gez.
Sabine Süß
Pressesprecherin
Staatliches Bauamt Passau