PRESSEMITTEILUNG 102/2021
Passau, den 13.07.21Bauarbeiten und Vollsperrung auf der St 2125 zwischen Bogen und Oberalteich
Auf der Staatsstraße 2125 zwischen Bogen und Kreisverkehr Oberalteich wird nächste Woche die Fahrbahn neu asphaltiert. Dafür ist eine Vollsperrung der Straße in diesem Bereich erforderlich, der Verkehr wird über die Kreisstraße SR 12 (Straubing-Hafen) umgeleitet. Die Arbeiten dauern von 19. bis einschließlich 24.07.2021.
Die Staatsstraße 2125 wird zwischen der Einfahrt Bogen-West und dem Kreisverkehr in Oberalteich von Montag, 19.07.2021, bis einschließlich Samstag, 24.07.2021, voll gesperrt. Der Kreisverkehr in Oberalteich bleibt während der Sperrung befahrbar.
Die Umleitung verläuft ab Hofweinzier über die Kreisstraßen SR 22, SR 12 und die B 20 zur B20-Abfahrt Parkstetten. In der Gegenrichtung wird bereits in Parkstetten auf die Baustelle hingewiesen, die Zufahrt bis Oberalteich bleibt aber frei. Die Bushaltestelle Bogen-West kann in der Zeit der Sperrung von den Buslinien nicht bedient werden. Die Buslinien werden zwar eine örtliche Umleitung fahren, zeitliche Verzögerungen sind aber leider zu erwarten und nicht vermeidbar.
Auf den ersten Blick ist die Fahrbahn der Staatsstraße zwischen Bogen und Oberalteich in einem guten Zustand. Es sind keine Risse und keine Schlaglöcher vorhanden. Bei genauer Betrachtung sieht es aber leider etwas anders aus: Die Straße wurde 2012 neu asphaltiert und hat seitdem eine geschlossene und rissfreie Oberfläche. Bereits unmittelbar nach der Asphaltierung stellte sich jedoch heraus, dass die technischen Anforderungen an die Griffigkeit der Fahrbahn nicht erfüllt wurden. Der Straßenzug wurde deshalb mit Gefahrzeichen „Schleudergefahr bei Nässe“ und einer Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe beschildert. In der Folgezeit haben auch von der Baufirma durchgeführte Aufrauhungen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung der Griffigkeit geführt. Deshalb hat sich nun das Staatliche Bauamt mit der ausführenden Baufirma darauf geeinigt, dass im Zuge der Gewährleistung aus dem Bauvertrag die Fahrbahn mit einer geänderten Asphaltrezeptur neu asphaltiert wird. Da bereits ca. 2/3 der theoretischen Nutzungsdauer einer Asphaltoberfläche von 15 Jahren genutzt wurden, beteiligt sich der Freistaat Bayern angemessen an den nun entstehenden Baukosten.
Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.
gez.
Sabine Süß
Pressesprecherin
Staatliches Bauamt Passau