PRESSEMITTEILUNG 35/2022
Passau, den 13.04.22Asphaltierungsarbeiten auf der B20 bei Parkstetten: überbreite Fahrzeuge werden umgeleitet
Nach den Osterfeiertagen beginnt am 19.04.2022 die Fahrbahndeckeninstandsetzung der B 20 zwischen den Anschlussstellen Parkstetten und Gewerbegebiet Erletacker. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis zum 15.05.2022 dauern. Die B20 wird während der Bauarbeiten halbseitig gesperrt, für den Verkehr in Fahrtrichtung Landau wird eine Umleitung eingerichtet. In Fahrtrichtung Cham wird die Fahrbahnbreite eingeschränkt - Fahrzeuge mit einer Breite über 2,60 m werden ebenfalls umgeleitet.
Die baulichen Maßnahmen betreffen nur den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Parkstetten und Gewerbegebiet Erletacker in Fahrtrichtung Landau. Hier werden die Asphaltdeck- und Binderschicht erneuert. In der Gegenrichtung wurde die Fahrbahn bereits erneuert.
Während der Bauzeit ist eine halbseitige Sperrung der B20 in diesem Bereich erforderlich. Der Verkehr in Fahrtrichtung Landau wird an der B20-Anschlussstelle Parkstetten ausgeleitet und über die St2125 in Richtung Bogen auf die St2139 bei Hofweinzier umgeleitet. Anschließend wird der Umleitungsverkehr über die SR 22 und SR 12 in Richtung Straubing Hafen-Sand geführt, an der B20-Anschlussstelle Gewerbegebiet Erletacker/Straubing Süd wird der Verkehr wieder auf die Bundesstraße 20 eingeleitet. Der Verkehr in Fahrtrichtung Cham bleibt auf der B 20, je nach Bedarf werden die Fahrspuren auf der Bundesstraße verschwenkt. Der Auf- und Abfahrtsast der B 20 Anschlussstelle Straubing-Ittling in Fahrtrichtung Landau wird während der Bauzeit vollgesperrt. Der Auf- und Abfahrtsast der B 20 Anschlussstelle Straubing-Ittling in Fahrtrichtung Cham bleibt weiterhin befahrbar. Allerdings ist eine Einschränkung der zulässigen Fahrzeugbreite auf 2,60 m erforderlich. Fahrzeuge über 2,60 m Breite können die Strecke auch in Fahrtrichtung Cham nicht befahren, sie werden umgeleitet.
Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.
gez.
Sabine Süß
Pressesprecherin
Staatliches Bauamt Passau