PRESSEMITTEILUNG 82/2024
Passau, den 11.07.24St 2117: Innbrücke braucht mehr Pflege als gedacht
Die Innbrücke Egglfing-Obernberg wird instandgesetzt. Was zunächst als Maßnahme für etwa ein halbes Jahr angesetzt war, zieht sich nun deutlich länger hin als geplant: Aufgrund des hohen Alters der Brücke und des schlechten Bauwerkszustands sind deutlich aufwendigere Arbeiten zu erledigen als ursprünglich geplant. Die Maßnahme wird voraussichtlich noch bis Ende August dauern, bis dahin bleibt auch die halbseitige Sperrung bestehen.
Im Jahr 1963 wurde die rund 380 Meter lange Brücke über den Inn errichtet. Die „alte Dame“ hat stark unter dem steigenden Verkehrsaufkommen gelitten, weshalb die Instandsetzung notwendig wurde. Mit den Arbeiten wurde im August 2023 begonnen, ursprünglich sollte die Maßnahme bis Jahresende 2023 abgeschlossen sein. Durch unvorhersehbare Unwägbarkeiten hat sich dies leider verzögert.
Derzeit wird die Schubverstärkung auf der oberstromigen Seite (Fahrtrichtung Österreich) hergestellt. Dazu wurden der Asphalt und die Abdichtung auf einem etwa zwei Meter breiten Streifen auf der gesamten Brückenlänge ausgebaut. Insgesamt wurden rund 400 Kernbohrungen vorgenommen, um die neuen Spannglieder einzubringen, die für die Stabilität des Bauwerks sorgen. Unterhalb des Brückenstegs wird eine Stahltraverse angebracht, was ebenfalls die Stabilität erhöht. Nach dem Vorspannen und Verpressen der Spannglieder wird die Abdichtung wiederhergestellt, zum Abschluss folgen dann die Asphaltarbeiten. Parallel dazu werden die beiden Fahrbahnübergangskonstruktionen ausgebaut und erneuert.
Um die Arbeitsstättenrichtlinie bei den Asphaltierungsarbeiten einhalten zu können, steht derzeit nur eine Fahrspur mit einer Breite bis max. drei Meter zur Verfügung. Daher ist eine halbseitige Sperrung der Brücke erforderlich. Eine Ampelregelung ermöglicht, dass wechselseitig nahezu der gesamte Verkehr weiterhin über die Brücke fahren kann, ausgenommen sind jedoch überbreite Fahrzeuge (z.B. Mähdrescher) sowie Sonder- und Schwertransporte. Eine weiträumige Umleitung für den „Normalverkehr“ kann somit vermieden werden, auch wenn sich Verzögerungen durch die Ampelregelung und die halbseitige Sperrung nicht verhindern lassen.
gez.
Sabine Süß
Pressesprecherin
Staatliches Bauamt Passau