PRESSEMITTEILUNG 05/2026

Passau, den 03.02.26

Sicherheit vor Wahlwerbung: Straßenmeisterei entfernt verkehrsgefährdende Plakate

Die Mitarbeiter unserer Straßenmeistereien überprüfen derzeit verstärkt Wahlwerbung an Bundes- und Staatsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Ziel dieser Maßnahme ist es, Sichtbehinderungen und Beeinträchtigungen des Verkehrs zu verhindern und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Außerhalb geschlossener Ortschaften unterliegt Wahlwerbung besonderen straßen- und verkehrsrechtlichen Vorgaben. Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Demzufolge sind Anlagen der Werbung unzulässig, wenn sie den Verkehr gefährden oder Verkehrsteilnehmer ablenken (§ 33 StVO) oder den Straßenraum beeinträchtigen.

Plakate oder Banner können insbesondere dann eine Gefahr darstellen, wenn sie im Seitenraum der Fahrbahn, in Kurvenbereichen, an Einmündungen oder im Umfeld von Verkehrszeichen angebracht sind. Solche Plakate werden im Rahmen der Kontrollen entfernt und eingelagert, sie können von den Eigentümern in der jeweils zuständigen Straßenmeisterei abgeholt werden. Aufgestellte Bauzaunbanner werden umgelegt und können von den Eigentümern entfernt werden.

Die Maßnahmen erfolgen neutral und unabhängig vom Inhalt der Wahlwerbung und betreffen alle Parteien und Gruppierungen gleichermaßen.

Die Verantwortlichen werden gebeten, die geltenden rechtlichen Vorgaben zu beachten, um einen sicheren und ordnungsgemäßen Straßenverkehr auch während des Wahlkampfes zu gewährleisten.

Tagesaktuelle Informationen zu Straßensperrungen und Umleitungen finden Sie unter www.bayerninfo.de