PRESSEMITTEILUNG 31/2026

Passau, den 16.04.26

Gefahren durch Holzlagerung an Straßen: Polizei und Straßenmeisterei Freyung mahnen zur Vorsicht

Holzpolter entlang von Straßen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmer dar. Darauf weisen die Polizeiinspektion Freyung und die Straßenmeisterei Freyung des Staatlichen Bauamtes Passau hin. Insbesondere im ländlich geprägten Freyung-Grafenau kommt es im Zuge von Forstarbeiten immer wieder vor, dass gefälltes Holz zu nah an Fahrbahnen gelagert wird.

Aus Sicht der Einsatzkräfte können solche Holzstapel bei Verkehrsunfällen schwerwiegende Folgen haben. „Holzpolter wirken wie starre Hindernisse. Kommt ein Fahrzeug von der Fahrbahn ab, erhöht sich die Verletzungsgefahr für die Insassen erheblich“, erklärt Polizeihauptkommissar Christian Moosbauer von der Polizeiinspektion Freyung. Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass einzelne Stämme auf die Straße rollen oder die Sicht in unübersichtlichen Bereichen wie Kurven und Kuppen einschränken.

 

Auch das Staatliche Bauamt Passau warnt vor den Risiken unsachgemäßer Lagerung. „Wir stellen immer wieder fest, dass Holz zu nah an der Fahrbahn gelagert wird. Dabei sind ausreichende Sicherheitsabstände entscheidend, um schwere Unfallfolgen zu vermeiden“, betont Rainer Piser, Leiter der Straßenmeisterei Freyung. Neben der unmittelbaren Unfallgefahr können Holzstapel den Straßenraum beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit nachhaltig gefährden. Besonders kritisch seien dabei Streckenabschnitte mit höheren Geschwindigkeiten.

 

Rechtlich sind Waldbesitzer, Forstbetriebe und beauftragte Unternehmen verpflichtet, Gefährdungen zu vermeiden: Wer Holz entlang von Straßen lagert, hat dafür zu sorgen, dass keine Gefährdung für Dritte entsteht. Dies gilt neben der Lagerung auch für den Abtransport. Grundlage hierfür ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Ergänzend regeln unter anderem das Bundesfernstraßengesetz sowie das Bayerische Straßen- und Wegegesetz die Sicherheit im Straßenumfeld.

 

Konkrete Vorgaben zu Sicherheitsabständen ergeben sich aus den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen (RPS). Diese sehen vor, dass feste Hindernisse wie Holzpolter in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit ausreichendem Abstand zur Fahrbahn angeordnet werden müssen. So beträgt der empfohlene Mindestabstand bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h rund 4,50 Meter, bei 100 km/h etwa 7,50 Meter. Ziel dieser Vorgaben ist es, die Folgen von Unfällen beim Abkommen von der Fahrbahn deutlich zu reduzieren.

 

Polizei und Staatliches Bauamt appellieren daher an alle Beteiligten, Holzpolter grundsätzlich mit ausreichendem Abstand zur Straße zu lagern oder geeignete Schutzmaßnahmen für Lagerung und Abtransport zu treffen. Im Zweifel wird empfohlen, frühzeitig Rücksprache mit den zuständigen Behörden zu halten.

 

Die Einhaltung dieser Vorgaben dient nicht nur der eigenen rechtlichen Absicherung, sondern vor allem dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer im Landkreis Freyung-Grafenau.